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    Schuldnerberatung und Privatinsolvenzverfahren

Ziel des Verfahren - Schuldenbereinigung und Restschuldbefreiung

Das Ziel des Privatinsolvenzverfahrens ist die Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger und die Regulierung der Schulden. Kommt eine Einigung mit den Gläubigern über eine realistische Schuldenregulierung nicht zustande, erfolgt nach Verwertung des pfändbaren Vermögens und dem Einsatz der pfändbaren Einkünfte in der Wohlverhaltensphase die Regulierung der Schulden durch Befreiung von den restlichen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners (sog. Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung kann auch erfolgen, wenn kein pfändbares Vermögen des Schuldners vorgelegen hat und daher keine Zahlungen zur Regulierung der Schulden möglich waren.

Vorstehender Text ist nicht abschließend und ersetzt nicht die zumeist erforderliche individuelle Beratung. Für eine abschließende Klärung der rechtlichen Sachverhalte empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

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